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WZW-Verfahren

Sollten Sie als Ärztin oder Arzt ein Warnschreiben der santésuisse erhalten, gilt es Ruhe zu bewahren.

Die Wirtschaftlichkeitsbeurteilungen oder WZW-Verfahren der santésuisse (SAS) werden trotz umstrittener Methodik unverändert angewendet. Die fehlende Transparenz und nicht beurteilbare Vergleichskollektive schüren Ängste und verärgern Ärztinnen und Ärzte, die angeschrieben werden.

Warnbriefe und ihre Folgen

Leistungserbringer, die einen Warnbrief erhalten, sind verpflichtet, ihre - nach Meinung der santésuisse, überdurchschnittlich hohen Kosten zu erklären. Bei Bedarf werden Ärzte zu einem Gespräch eingeladen. Es folgen Zielvereinbarungen mit der SAS. Eine erneute Verwarnung im Folgejahr kann eine Eingabe der santésuisse bei Gericht bedeuten.

Die Gerichtspraxis des Bundesgerichts ist nicht im Sinne der Ärzte. Die Statistiken der santésuisse werden als Beweis für unwirtschaftliches Verhalten akzeptiert. Das heisst, Ärztinnen und Ärzte müssen den Gegenbeweis antreten.

Jetzt sind eigene Zahlen gefragt!

In solchen Fällen sind eigene Kennzahlen entscheidend - mit dem Praxisspiegel steht unseren Kunden ein mächtiges Analyseinstrument zur Verfügung. Damit Praxisbesonderheiten belegt und argumentiert werden können, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  • sämtliche Abrechnungsdaten an das TrustCenter übermitteln
  • nach Rechnungsstellung die Daten sofort übermitteln
  • Unterlagen zu kostenintensiven Behandlungen aufbewahren

Mit dieser datengestützten Argumentation ist es möglich, Praxisbesonderheiten und Auffälligkeiten zu eruieren sowie mit klar definierten und differenzierten Vergleichsgrössen zu den Forderungen von santésuisse eine transparente, vertrauenswürdige Gegendarstellung zu erarbeiten. In mehreren Fällen war diese Arbeit bereits erfolgreich und Santésuisse hat auf eine Weiterverfolgung der angedrohten Prozesse verzichtet.

Studie "Physician profiling" beurteilt Datengüte der RSS-Statistik

Ende 2008 lancierte der Verein Ethik und Medizin (VEMS) eine Studie, die das Thema Überarztung untersuchen sollte. Physician profiling verglich dabei die Zahlen der RSS-Statistik mit den Zahlen aus dem Praxisspiegel. Das Forschungsteam fand dabei nur eine mässige Übereinstimmung. Als Datengrundlage gewährleiste die Statistik der SAS keine faire Beurteillung, da eine Vielzahl von Faktoren nicht berücksichtigt werde.

Haupterkenntnisse* der Studie:

  • Signifikante Unterschiede zwischen den Kollektiven in der RS-Statistik und den Vergleichsgruppen in der PS-Statistik. Die Abweichungen führen zu unterschiedlichen Schlüssen was die Wirtschaftlichkeit einzelner Praxen betrifft.

  • Als Folge davon waren gemäss den Autoren, rund die Hälfte der in der RS-Statistik auffälligen Leistungserbringer, in der PS-Statistik nicht mehr auffällig.
     
  • Es bestehen unerklärbare Differenzen zwischen der Summe der direkten und veranlassten Kosten mit den in der RS-Statistik ausgewiesenen Gesamtkosten. Es kann davon ausgegangen werden, dass die santésuisse über eine instabile Datensammlung verfügt.

* Die Zusammenfassung wurde durch medkey erstellt. Die ganze Studie ist unter http://www.ecpm.ch/ecpm_research verfügbar.

 

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